Information der LAAW im weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie
Laut Erlass des NRW Gesundheitsministeriums (MAGS NRW), dürfen ab dem 04. Mai zwar wieder Veranstaltungen stattfinden. Diese können allerdings nur unter den notwendigen Schutzmaßnahmen angeboten werden. Für die Einrichtungen der Weiterbildung bedeutet dies einen immensen organisatorischen Aufwand.